Vereinsdokumente

Wir freuen uns total Dich oder auch deine Famiilie als neues Mitglied zu werben. Als Mitglied  können wir uns besser um dich kümmern, da du an vielen Ecken, Multimedial und ganz praktisch ins Team integriert bist (interner Chat, Google Meets, Mailingliste, eigener Account und Posts auf der Webseite usw.).

Daher: wenn du den Button oben auf dieser Seite anklickst, kannst Du alle unsere Vereinsdokumente die Mitgliedschaft betreffend einsehen und herunterladen (oder auf die Links klicke im Text unten).

Informiere dich erst einmal in Ruhe:

Wenn wir uns dann einmal kennen gelernt haben (z.B. auf einem Vereinsstammtisch), was musst du dann unterschreiben und an info@avvp.de zusenden, um Mitglied zu werden?

Wenn ihr Fragen zu den Formularen habt, dann nutzt das Kontaktformular oder schreibt uns direkt eine E-Mail an info@avvp.de . Oder besucht uns auf einer Veranstaltung, einem Stammtisch oder Vereinsabend 🙂

FAQ

  • Beitragszahlung: die Beiträge werden per Lastschrift automatisch eingezogen, eine Überweisung (Dauerauftrag) oder ähnliches ist nicht vorgesehen. Wir haben das Verfahren zusammen mit der Sparkasse, wo wir ein Vereinskonto haben, vereineinheitlicht. Daher das SEPA Mandat, dass daher Teil des Mitgliedsantrages ist. Das macht es insbesondere für unseren Kassenwart einfacher. Daher benötigen wir eure Bankdaten zusammen mit dem Antrag.
  • Antragsübermittlung: das Antragsformular kann als PDF, oder eingescannt per E-Mail an info@avvp.de gesendet werden. Oder selbstverständlich auch postalisch an die Postadresse, welche unten links auf dem Antragsformular steht.

 

 

Satzung

Präambel

Die Astronomie als Wissenschaft umfasst unterschiedliche Teilgebiete wie die Astrophysik, Kosmologie, Planetologie und viele mehr. Auch gibt es viele Überschneidungen mit anderen Fachgebieten wie der Physik, Chemie, oder Ingenieurwissenschaften. Mit der Raumfahrt hat die Astronomie ein Feld experimenteller und praktischer Anwendungen erschlossen, die nicht nur durch technische Neuerungen unser Leben beeinflussen, sondern auch wichtigen anderen Forschungsschwerpunkten neue Möglichkeiten eröffnet.

Die Amateurastronomie als Hobby bietet viele ganz praktische Möglichkeiten der Verbindung mit anderen Interessengebieten wie der Fotografie, der Optik und dem Eigenbau von Teleskopen, sowie der Naturbeobachtung allgemein. Ziel des Vereins ist es sich Kenntnisse zur Astronomie und verwandter Fachgebiete anzueignen, das gesammelte Wissen aufzuarbeiten, zu pflegen und dann der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dabei geht es vor allem darum junge Menschen für naturwissenschaftliche Themen zu interessieren und begeistern. Hierfür strebt der Verein neben seinen sonstigen Aktivitäten die Einrichtung einer Vereinssternwarte in der Vorderpfalz an.

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen Astronomische Vereinigung Vorderpfalz e.V. (kurz AVVP e.V.).
  2. Der Sitz des Vereins ist Ludwigshafen am Rhein.
  3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51 ff.) in der jeweils gültigen Fassung. Zweck des Vereins ist:
    • die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Astronomie
    • die Förderung der Volks- und Jugendbildung auf dem Gebiet der Astronomie
    • die Förderung des Natur- und Umweltschutzes im Hinblick auf Lichtverschmutzung
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
    • Öffentliche Beobachtungstreffen mit Kurzvorträgen zu astronomischen Themen
    • Regelmäßige Vereinstreffen mit Vorträgen und Diskussionsrunden zu astronomischen Themen
    • Begleitung und Unterstützung schulischer Arbeitsgemeinschaften und Projektwochen zum Thema Astronomie durch praktische Unterweisungen (Umgang mit Teleskopen, Auffinden von Objekten am Nachthimmel) sowie der Durchführung von Teleskop-Eigenbauprojekten
    • Vorträge und Workshops zum Thema Astrofotografie bei Bildungseinrichtungen oder themenverwandten Vereinen
    • Beratung für Anfänger von der Anschaffung eines Teleskops bis zum Umgang und der Anwendung
    • Unterstützung bei Teleskop-Eigenbauprojekten als Möglichkeit der kostengünstigen Anschaffung eines Teleskops
    • Einrichtung und einer Vereinssternwarte mit der Möglichkeit für Führungen
    • Ausstellungen und Infoveranstaltungen zu astronomischen Themen sowie zum Thema Lichtverschmutzung

§ 3 Selbstlosigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins erhalten.
  3. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder

  1. Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und seine Ziele unterstützen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Eltern) erforderlich.
  2. Fördermitglieder des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person oder jede juristische Person werden.
  3. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung muss innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich und begründet erfolgen. Bei Ablehnung wird zudem ein Anrufungsrecht für die Mitgliederversammlung eingeräumt.
  4. Ehrenmitglieder können werden
    • bisherige ordentliche Mitglieder, die sich um die AVVP e.V. besonders verdient gemacht haben,
    • Persönlichkeiten, deren Ehrung ein besonderes Anliegen der AVVP e.V. ist.
  5. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  6. Der Austritt eines Mitgliedes ist zum Geschäftsjahresende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.

§ 5 Ausschluss aus dem Verein

  1. Der Ausschluss aus dem Verein muss im Vorstand mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
  2. Der Betroffene ist umgehend schriftlich zu informieren und muss auf der Mitgliederversammlung Gelegenheit haben sich zu rechtfertigen.
  3. Die Mitgliederversammlung kann eine Aufhebung des Ausschlusses beschließen.
  4.  Gründe für einen Ausschluss können sein: Grobe Verstöße gegen die Ziele oder Interessen des Vereins, ein Rückstand der Beiträge über 3 Monate trotz Mahnung.

§ 6 Beiträge

  1. Ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder zahlen einen Beitrag gemäß der »Beitragsordnung«.
  2. Die »Beitragsordnung« wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und kann ebenso geändert werden.
  3. Die »Beitragsordnung« ist nicht Bestandteil dieser Satzung.

§ 7 Organe des Vereins

  1. Die Organe des Vereins sind
    • die Mitgliederversammlung
    • der Vorstand

§ 8 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins. Sie läuft nach der »Geschäftsordnung Mitgliederversammlung« ab.
  2. Die »Geschäftsordnung Mitgliederversammlung« ist nicht Bestandteil dieser Satzung.
  3. Sie findet jährlich im ersten Quartal statt. Dieser geht eine Kassenprüfung voraus.
  4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 1/4 der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
  5. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens drei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse gerichtet ist.
  6. Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig – ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vereinsmitglieder.

§ 9 Der Vorstand

  1. Über die Anzahl der Vorstandsmitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung.
  2. Der Verein wird durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden des Vorstands gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.
  4. In gesonderten Wahlgängen werden der erste und zweite Vorsitzende, sowie der Kassenwart gewählt.
  5. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung zwecks Neuwahl einzuberufen. Bis dahin kann der Vorstand ein Vereinsmitglied als interims Vorstand berufen.

§ 10 Arbeitsgruppen

  1. Der Vorstand kann auf Antrag von Mitgliedern temporäre oder langfristige Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen einrichten.
  2. Eine Arbeitsgruppe wird von einem AG-Leiter geführt, der die Arbeit koordiniert und dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gegenüber Rechenschaft leistet. Der AG-Leiter wird von dem Vorstand benannt.
  3. Der AG-Leiter verwaltet die Aufnahme der weiteren Mitglieder seiner Arbeitsgruppe.
  4. Arbeitsgruppen berichten mindestens einmal im Kalenderjahr über ihre Arbeit.

§ 11 Satzungsänderungen

  1. Für den Beschluss über Satzungsänderungen ist eine Dreiviertelmehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung (im Rahmen der satzungsgemäßen Frist) zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung der bisherige und der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt sind.
  2. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern sofort schriftlich mitgeteilt werden.

§ 12 Beurkundung von Beschlüssen

  1. Die in Mitgliederversammlungen und in Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vertretungsvorstand zu unterzeichnen.

§ 13 Datenschutz

  1. Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben (Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum). Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert.
  2. Darüber hinaus veröffentlicht der Verein die Daten seiner Mitglieder intern wie extern nur nach entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlung und nimmt die Daten von Mitgliedern aus, die einer Veröffentlichung widersprochen haben.

§ 14 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

  1. Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertelmehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Kinderhospiz Sterntaler e. V., das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
  3. Ist die Auflösung des Vereinsvermögens erforderlich, so sind die im Amt befindlichen Mitglieder des Vertretungsvorstandes die Liquidatoren.

§ 15 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt zum 01.11.2017 auf Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.
  2. Künftige Satzungsänderungen werden erst mit ihrer Eintragung im Vereinsregister wirksam.